… und noch'n Gesetz
Achtung Bookstagram: Warum ein "Rezensionsexemplar" in der Caption nicht mehr ausreicht!
Hallo liebe Buch-Community!
Mal ehrlich: Wer von euch hat schon mal ein kostenloses Buch zugeschickt bekommen und beim Posten auf Instagram einfach das Wörtchen „Rezensionsexemplar“ in die Text-Caption gepackt?. Viele von uns haben das jahrelang so gemacht und sich dabei rechtlich sicher gefühlt. Doch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln vom 12. Mai 2026 ändert nun die Spielregeln auf Instagram grundlegend.
Was hat das Gericht entschieden? Das LG Köln hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass werbliche Beiträge bereits im Vorschaubild – also direkt im Instagram-Grid – eindeutig als Werbung erkennbar sein müssen. Das Gericht vergleicht das Grid dabei mit der Titelseite eines Nachrichtenportals, auf der Werbung sofort ersichtlich sein muss. Ein Hinweis, der sich erst nach dem Anklicken des Posts tief in der Caption findet, reicht demnach nicht mehr aus.
Wann bist du überhaupt betroffen? Vielleicht denkst du jetzt: "Ich bin doch nur ein kleiner Account." Leider spielt die Followerzahl hierbei keine Rolle. Sobald du regelmäßig kostenlose Rezensionsexemplare zugeschickt bekommst und diese auf Instagram vorstellst, bewegst du dich rechtlich gesehen im werblichen Raum – auch wenn du dafür gar kein Geld erhältst. Entwarnung gibt es aber für alle, die ihre Bücher selbst kaufen: Wer aus reiner Lesefreude postet und keine Beziehungen zu Autor oder Verlag hat, muss sich über diese Kennzeichnungspflichten keine Gedanken machen.
Was bedeutet das nun konkret für uns Buchblogger?
- Kennzeichnung direkt ins Bild: Der Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ muss ab sofort als Text-Overlay direkt im Foto oder im Thumbnail platziert werden.
- Wer nur ein schönes Flatlay postet und "Rezensionsexemplar" in den Text schreibt, verhält sich formal nicht mehr richtig, wenn das Foto selbst keinen Hinweis enthält.
- Keine Ausnahmen: Die Behörden nehmen laut aktueller Zahlen ausdrücklich auch kleine Accounts ins Visier. Geht also am besten auf Nummer sicher!
Was bedeutet das für Autorinnen und Verlage? Nicht nur die Blogger, sondern auch die Versender der Bücher sind in der Pflicht! Die Rechtsprechung besagt ausdrücklich, dass beide Seiten haftbar sind – der Blogger, der die Kennzeichnung vergisst, und der Autor oder Verlag, der das Buch ohne Hinweis auf die Pflichten herausgegeben hat.
- Handlungsempfehlung: Informiert eure Blogger-Partner bei der Vergabe von Leseexemplaren (ARCs) aktiv darüber, dass die Kennzeichnung direkt im Bild erfolgen muss.
- Dokumentiert genau, an wen ihr Exemplare verschickt, um im Zweifelsfall abgesichert zu sein.
- Übrigens: Auch wer den eigenen Roman auf dem eigenen Feed bewirbt, muss dies transparent als Werbung kennzeichnen.
Fazit Es gibt keinen Grund zur Panik, aber es ist definitiv Aufmerksamkeit gefragt. Transparenz war schon immer ein wichtiger Wert in unserer Buch-Community und nun ist sie eben auch Pflicht. Im Zweifel gilt: Ein zu viel an Transparenz wurde noch nie abgemahnt.
👉 Für mehr Details, rechtliche Hintergründe und Tipps lest unbedingt den ausführlichen Originalbeitrag von Peter Brendt: Werbung im Grid – was das neue Urteil für uns alle bedeutet – Productive Books.

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